Die Engadin St. Moritz Tourismus AG ist für die touristische Vermarktung der Destination Engadin St. Moritz verantwortlich. Insbesondere soll mittels eines effizienten Auftritts entlang der Markenstrategie der Destination die Bekanntheit der Region Engadin St. Moritz als Feriendestination und die Vermarktung der touristischen Leistungen gestärkt werden.
Art. 2 Statuten der Engadin St. Moritz Tourismus AG

Rechtsform

Bei der Engadin St. Moritz Tourismus AG handelt es sich um eine Aktiengesellschaft. Aktionäre sind die Gemeinden des Oberengadins und Bergells.

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politische Ebene

Die Generalversammlung der Aktionäre ist unter anderem für die Festlegung und Änderung der Statuten, die Wahl des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle, die Genehmigung des Organisationsreglements, des Budgets und der Jahresrechnung sowie für Kreditaufnahmen zuständig (Art. 8 der Statuten).

Die Gemeinden als Aktionäre entscheiden selbständig, welche Person sie zur Teilnahme an der Generalversammlung delegieren.

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strategische Ebene

Bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrates sind die wirtschaftlichen Interessen der Leistungsträger sowie die politischen Interessen der Gemeinden des Oberengadins zu berücksichtigen.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates müssen in der Regel in einer leitenden Funktion (Bereichsleitung, Geschäftsleitung, Verwaltungsrat oder gleichwertig) in einem Unternehmen bzw. in einer Organisation oder Gemeinde, die vom Erfolg des Tourismusgeschäfts im Oberengadin massgeblich beeinflusst wird, tätig sein.

Anlässlich der a.o. Generalversammlung vom 30. Januar 2023 wurde er wie folgt gewählt:

  • Kurt Bobst, Präsident
  • Martin Barth
  • Andrea Belliger
  • Bettina Bülte
  • Richard Plattner
  • Reto Wilhelm

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Kontrollorgan

Die Generalversammlung hat die RBT AG, St. Moritz als Revisionsstelle gewählt.

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aktuelle Dokumente


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