Fahrplan 2020/2021

Für die Bestellung der Angebote des regionalen Personenverkehrs sieht das Bundesamt für Verkehr zweijährige Bestellungen vor. Das laufende Fahrplanverfahren gilt daher sowohl für das Fahrplanjahr 2020 (15. Dezember 2019 – 12. Dezember 2020) als auch für das Fahrplan-jahr 2021 (13. Dezember 2020 – 11. Dezember 2021).

Damit die gewünschten Änderungen mit den Transportunternehmungen sowie dem Bestellverfahren zwischen Bund, Kanton und Gemeindeverband öffentlicher Verkehr Oberengadin abgestimmt werden können, sind Anregungen und Begehren für die Fahrplanregion 9, das heisst Engadin, Val Müstair und Bergell, dem regionalen Fahrplanpräsidenten Emil Müller, Saslatsch 107, 7542 Susch, oder dem Gemeindeverband öffentlicher Verkehr Oberengadin, Chesa Ruppanner, 7503 Samedan bis am
1. März 2019 einzureichen.

Formulare für Vorschläge/Anregungen zum Fahrplan 2020/2021 können beim Gemeindeverband öffentlicher Verkehr Oberengadin, Chesa Ruppanner, 7503 Samedan, Tel. 081 851 10 39, E-Mail: info@regio-maloja.ch bestellt oder unter www.engiadinota.ch/Aktuelles/ heruntergeladen werden.

Die Begehren werden nach einer ersten Bewertung durch den Gemeindeverband öffentlicher Verkehr Oberengadin und den Fahrplanpräsidenten mit dem Amt für Energie und Verkehr Graubünden, Abteilung öffentlicher Verkehr, sowie den Transportunternehmungen besprochen, mit den benachbarten (Fahrplan-) Regionen abgestimmt und im Rahmen des Bestellverfahrens Bund/Kanton und Gemeindeverband öffentlicher Verkehr Oberengadin, soweit möglich, berücksichtigt. Vorbehalten bleiben ausserordentliche Änderungen aufgrund von Sparvorgaben des eidgenössischen Parlamentes, des Grossen Rates des Kantons Graubünden und der Oberengadiner Gemeinden.

Am 29. Mai 2019 werden die Entwürfe zum Fahrplan auf www.fahrplanentwurf.ch veröffentlicht. Zu diesen Entwürfen kann im Anschluss bis am 16. Juni 2019 zu Handen der zuständigen kantonalen Ämter Stellung genommen werden.

Des Weiteren wird daran erinnert, dass es neben diesem offiziellen Fahrplanverfahren ergänzend auch ein ständiges Verfahren gibt, das die Einreichung von Anträgen an den regionalen Fahrplanpräsidenten oder den Gemeindeverband öffentlicher Verkehr Oberengadin während des ganzen Jahres ermöglicht. Dieses Verfahren ist in erster Linie für Anträge gedacht, die eine grössere Angebotsverbesserung des öffentlichen Verkehrs bezwecken (z. B. neue Buslinien) und eine längere Vorlaufzeit benötigen.

Monzi Schmidt Vorsitzende Gemeindeverband öffentlicher Verkehr Oberengadin